Grundsatz
Bürgerschaftliches Engagement kann mit Risiken verbunden sein. Daher bedarf es für alle, die sich freiwillig engagieren, eines ausreichenden Versicherungsschutzes im Bereich der Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Hauptverantwortung dafür liegt beim jeweiligen Träger, also dem Verein, der Kommune oder sonstigen Organisationen.
Unfallversicherung
Durch die Gesetzliche Unfallversicherung (§ 2 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) werden zahlreiche ehrenamtliche Tätigkeiten abgedeckt. So zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege aber auch Tätigkeiten für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände, im Zivilschutz, als Unglückshelfer / Lebensretter oder als Blut- / Organspender.
Wenn Sie sich für andere Einrichtungen bzw. Träger, wie zum Beispiel Sportvereine, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände ehrenamtlich engagieren, unterliegen Sie grundsätzlich nicht dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dann empfiehlt sich eine private Absicherung gegen das Risiko eines Unfalls. Diese kann sowohl durch den Träger durch eine Gruppenunfallversicherung als auch durch Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung erfolgen.
Haftpflichtversicherung
Für Fragen der Haftungsrisiken gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auch für das Verhältnis zwischen Trägern und bürgerschaftlich Engagierten. Für Schäden, die Dritten zugefügt werden, bedeutet das konkret: bei leichter Fahrlässigkeit haften Engagierte gegenüber den Trägern überhaupt nicht, bei grober Fahrlässigkeit haften Engagierte in der Regel voll, bei normaler oder mittlerer Fahrlässigkeit haften Engagierte und Träger anteilig je nach den Umständen des Einzelfalls in Höhe einer bestimmten Quote.
Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Engagierter – ohne Beteiligung eines Dritten – dem Träger während seiner Tätigkeit einen Schaden zufügt. Daher wird grundsätzlich zur Absicherung des Haftungsrisikos bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
Die Absicherung des Haftungsrisikos liegt in der Verantwortung der Vereine und Organisationen. Die Haftpflichtrisiken von Engagierten können auch durch deren private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt werden.
Landesversicherungen
Der Freistaat Sachsen hat lediglich Landessammelversicherungsverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Engagierte abgeschlossen, die sich in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen einbringen oder sonst keinen Schutz genießen würden. Diese Versicherungsverträge werden durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH betreut.