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Freiwilligendienste

Vier junge Menschen pflanzen einen Baum auf einem sonst trockenen Feld. © oleg66/istockphoto.com

Freiwilligendienste stellen eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar – nicht nur für Jugendliche. Sie sind eine Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum in sozialen, ökologischen oder anderen Einrichtungen tätig zu werden, Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.
Möglichkeiten bestehen unter anderem:

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohl-orientierten Einrichtungen geleistet. Dies sind insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, Schulen, Altenhilfe, Behindertenhilfe, des Gesundheitswesens, der sozialen Beratung und Hilfe sowie in den spezifischen Profilen FSJ Kultur, FSJ Denkmalpflege, FSJ Sport, FSJ Politik oder FSJ Pädagogik. 

Das FSJ soll bei jungen Menschen die Bereitschaft zu gemeinnützigem Handeln fördern, ein Verständnis für soziale Fragen entwickeln und ihre Verantwortungsbereitschaft stärken.

Für Ihren Dienst als Freiwilliger erhalten Sie keinen Lohn sondern ein Taschengeld. Dieses beträgt mindestens  350 Euro im Monat bezogen auf einen Dienst von 35 Stunden pro Woche. Eltern haben während des FSJ Anspruch auf Kindergeld.

Während eines zwölfmonatigen FSJ werden insgesamt 25 Bildungstage angeboten. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht und gilt als Dienstzeit. An der Gestaltung der Seminare sollen Sie aktiv mitwirken.

Für die Dauer des FSJ steht Ihnen eine pädagogische Fachkraft des FSJ-Trägers als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie sich für ein FSJ interessieren, einen FSJ-Platz suchen oder als Einrichtung Interesse am Einsatz von Freiwilligen haben, wenden Sie sich bitte an die in Sachsen zugelassenen Träger. Diese sind für die Durchführung des FSJ verantwortlich und an die rechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes gebunden. Sie organisieren die Dienste in den Einsatzstellen, gewährleisten die Gesamtfinanzierung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Unabhängig von ihrem Sitz bieten viele Träger auch überregional Plätze an.

Einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Bewerbungen bis zum 31. März bei dem gewünschten Träger vorliegen.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein FÖJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet. Dies sind insbesondere Einrichtungen im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz; im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft und Gartenbau mit ökologischem Profil; in den Bereichen Umweltbildung, Tierschutz, Forstwirtschaft, Verwaltung und Organisation; Umwelttechnik und technischer Umweltschutz.

Das FÖJ soll bei jungen Menschen die Bereitschaft zu gemeinnützigem Handeln fördern, ein Verständnis für Fragen des Natur- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung stärken.

Für Ihren Dienst als Freiwilliger erhalten Sie keinen Lohn sondern ein Taschengeld. Dieses beträgt mindestens  350 Euro im Monat bezogen auf einen Dienst von 35 Stunden pro Woche. Eltern haben während des FÖJ Anspruch auf Kindergeld.

Während eines zwölfmonatigen FÖJ werden Ihnen insgesamt 25 Bildungstage angeboten. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht und gilt als Dienstzeit. An der Gestaltung der Seminare sollen Sie aktiv mitwirken.

Für die Dauer des FÖJ steht Ihnen eine pädagogische Fachkraft des FÖJ-Trägers als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie sich für ein FÖJ interessieren, Sie einen FÖJ-Platz suchen oder als Einrichtung Interesse am Einsatz von Freiwilligen haben, können Sie sich an die in Sachsen zugelassenen FÖJ-Träger wenden. Diese sind für die Durchführung des FÖJ verantwortlich und an die rechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes gebunden. Sie organisieren die Dienste in den Einsatzstellen, gewährleisten die Gesamtfinanzierung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Unabhängig von ihrem Sitz bieten viele Träger auch überregional Plätze an.

Einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Bewerbungen bis zum 31. März bei dem gewünschten Träger vorliegen.

Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)

Im Freistaat Sachsen wird auch der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) durchgeführt. Es ist ein Angebot für Menschen jeden Alters ab 18 Jahren, die die Schulpflicht, inklusive der Berufsschulffplicht erfüllt haben. Im Rahmen des FdaG Sachsen bieten Träger Freiwilligenplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen an, deren Schwerpunkt insbesondere auf sozialen, kulturellen oder ökologischen Arbeitsfeldern liegt, zum Beispiel:

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen,
  • Begegnungsstätten oder Pflegeheime,
  • Familienzentren,
  • Kindertagesstätten,
  • Einrichtungen der Jugendhilfe, 
  • kulturelle oder Bildungseinrichtungen,
  • Kirchgemeinden,
  • Umweltschutzverbände,
  • Projekte für Erwerbslose oder Migranten.

Der FdaG Sachsen richtet sich an Menschen, die sich in persönlichen oder beruflichen Übergangssituationen befinden, sich neu orientieren möchten und ggf. noch wenig Erfahrung mit freiwilligem Engagement haben. Durch das Ausprobieren freiwilliger Tätigkeit im Rahmen eines niedrigschwelligen Freiwilligendienstes können soziale Kontakte entstehen, neue Erfahrungen in der Arbeitswelt erworben und die eigene Lebensqualität verbessert werden.

Der FdaG Sachsen dauert mindestens sechs Monate und kann bis zu einer Dauer von maximal 24 Monaten verlängert werden. Die Dienstzeit beträgt mindestens acht und maximal 20 Stunden pro Woche. Für ihren Dienst erhalten Freiwillige bei einem Einsatz von 20 Stunden pro Woche einen Barbeitrag zur persönlichen Verwendung in Höhe von 200 Euro pro Monat (Orientierungsgröße). 

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