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Ehrenamt

Eine blonde Frau dirigiert einen Chor junger Mädchen. © Highway Starz/Fotolia.de

Das bekannteste und sicher bedeutendste Format bürgerschaftlichen Engagements ist das Ehrenamt. Dabei kann es sich, ganz klassisch, um ein Wahlamt mit klar definierten Aufgaben handeln. Andererseits wird der Begriff heute auch für verschiedenste Freiwilligentätigkeiten gebraucht, so auch für spontanes, anlassbezogenes oder zeitlich begrenztes Freiwilligen-Engagement. 

Erhebung zum Freiwilligen Engagement

Mit dem sogenannten Freiwilligensurvey der Bundesregierung wird das freiwillige (zumeist ehrenamtliche) Engagement der in Deutschland lebenden Menschen erforscht und dargestellt. Danach engagiert sich rund ein Drittel der Bevölkerung mehr oder weniger verbindlich und anhaltend für das Gemeinwohl. In Sachsen sind es 34,9 Prozent der über 14-Jährigen (5. Deutscher Freiwilligensurvey, 2019). 

Merkmale ehrenamtlicher Tätigkeiten

Ehrenamtliches Engagement ist kein Arbeitsverhältnis. Es ist grundsätzlich freiwillig, unentgeltlich, gemeinwohlorientiert und wird in der Regel in Gemeinschaft ausgeführt. Ehrenamtliche sind deshalb – abgesehen von fachlichen Zusammenhängen – nicht an Weisungen gebunden. Weder sie selbst noch die Träger der Ehrenamtsprojekte verfolgen Gewinnerzielungsabsichten.

In der Praxis gibt es eine Reihe von Formaten, die landläufig als Ehrenamt bezeichnet werden, dies aber im eigentlichen Sinne nicht sind. Dies betrifft Beschäftigungsverhältnisse, die klar, mitunter sogar gesetzlich geregelt sind. Hier sind die Beschäftigten weisungsgebunden und erhalten eine Vergütung – wenn oft auch geringe. 

 

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