Sächsische Ehrenamtskarte
Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte wird fortgeführt
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird auch ab nächstem Jahr wieder eine Sächsische Ehrenamtskarte als Würdigung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger anbieten. Die nunmehr 6. Auflage der Karte soll eine Gültigkeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 erhalten. Demnächst werden alle Städte und Gemeinden in Sachsen sowie die Kooperationspartner der Ehrenamtskarte und die Öffentlichkeit über das weitere Verfahren informiert.
Gegenwärtig laufen die notwendigen Vorbereitungen für den Druck der Ehrenamtskarten sowie die Überarbeitung der Antragsunterlagen im Amt24.
In jedem Fall ist eine Neubeantragung der Ehrenamtskarten durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Vergabekriterien bzw. Voraussetzungen für den Erhalt der Karten sollen unverändert bleiben.