Annen-Medaille
Soziales Sachsen
Diese Medaille zu Ehren der Kurfürstin Anna (1532-1585) wird jährlich an bis zu 20 Menschen überreicht, die sich seit mindestens fünf Jahren ehrenamtlich in der Sozial- oder Familienarbeit engagieren.
Alle sächsischen und im sozialen Bereich tätigen Organisationen, Gebietskörperschaften und Kirchen können jeweils bis 31. Mai Vorschläge für zu ehrende Personen beim Sächsischen Sozialministerium einreichen.
Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien: Ausgewogenheit der Tätigkeitsbereiche (im Verhältnis zu den Vorschlägen), breite Altersverteilung (auch jüngere Ehrenamtliche gewünscht), Geschlechterproporz, regionale Verteilung (im Verhältnis zu den Vorschlägen).
Die Auszeichnungsveranstaltung findet jeweils im Herbst statt.
Eindrücke 2024
Eindrücke von 2023
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf und Einreichung von Vorschlägen, sowie das entsprechende Formular finden Sie bei:
- Vorschläge einreichen für die Annen-Medaille Verfahrensbeschreibung Amt24
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung über die Verleihung der »Annen-Medaille« Zur Seite Revosax Sachsen