Aktuelles
Deutscher Preis für Unternehmensengagement
In diesem Jahr wird zum ersten Mal der Deutsche Preis für Unternehmensengagement vergeben. Mit diesem Preis sollen Unternehmen für ihr positives Engagement für die Gesellschaft gewürdigt werden. Geplant ist der Vergabe eines Preises in vier verschiedenen Kategorien sowie die Vergabe eines Sonderpreises. Berücksichtigt wird dabei die Unternehmensgröße (Anzahl der Mitarbeitenden). Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, Vorschläge können bis zum 18. April 2025 eingereicht werden.
Engagementstiftung Sachsen hat neuen Geschäftsführer
Mit Prof. Dr. Christoph Scholz hat die Engagementstiftung Sachsen seit dem 1. Februar 2025 einen neuen Geschäftsführer. Zentrales Anliegen des Vorstandes und des neuen Geschäftsführers (Bildmitte) ist die Weiterentwicklung der Stiftung und ihre stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.
Die Engagementstiftung Sachsen ist eine landesweit agierende, privatrechtliche Stiftung. Sie unterstützt maßgeblich das bürgerschaftliche Engagement, die Selbsthilfe und die Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen. Sie hat eine zentrale Funktion bei der Vernetzung und Beratung aller handelnden Akteure sowie bei der Weiterentwicklung von Projekten. Die Engagementstiftung Sachsen wird auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes institutionell gefördert.
Mikroförderprogramm für Projekte in ländlichen Regionen
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert auch im Jahr 2025 ehrenamtlich getragene Organisationen bzw. Projekte im ländlichen Raum bzw. in strukturschwachen Gebieten. Es kann eine Förderung von bis zu 1.500 Euro beantragt werden. Mit dem Mikroförderprogramm sollen Strukturen gestärkt, Ehrenamtliche gewonnen und das Engagement sichtbar gemacht werden. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte wird fortgeführt
Mit Beginn des Jahres 2025 startete die nunmehr 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Die neuen Karten sind gültig bis zum 31.12.2027. Sie gelten landesweit für alle angebotenen Vergünstigungen.
Als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarten gilt weiterhin ein Mindestalter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagement von mindestens zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz bzw. Engagement im Freistaat Sachsen.
In Sachsen beteiligen sich derzeit 250 Städte und Gemeinden an der Ausgabe der Sächsische Ehrenamtskarte.
Ehrenamtsempfang im Sächsischen Landtag
Das vielfältige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen wird jährlich mit dem Ehrenamtsempfang gewürdigt, der zeitlich nah zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember jeden Jahres liegt. So konnten auch in diesem Jahr Engagierte im Sächsischen Landtag mit einer Urkunde für ihre Arbeit gewürdigt werden. Ausgezeichnet wurden Ehrenamtliche u .a. aus den Bereichen der Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund, diverser Sport- und Heimatvereine sowie des Katastrophenschutzes. In diesem Jahr konnten ferner auch Ehrenamtliche aus den Bereichen der Trauerbegleitung, der Krisenintervention und des Tierschutzes eine Würdigung erhalten.
Sozialministerin Petra Köpping: „Es ist mir eine große Freude, heute ganz viele wichtige Menschen aus Sachsen im Landtag begrüßen und würdigen zu dürfen. Denn sie alle setzen sich dafür ein, dass es in unserem Freistaat ein gutes Miteinander gibt. Sie verbinden die Menschen miteinander. Neben dem persönlichen Einsatz jeder und jedes Einzelnen braucht es dafür Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Und natürlich auch Unterstützung. Deshalb steht das Sozialministerium seit jeher fest an der Seite der Ehrenamtlichen und unterstützt auf vielen Wegen ihr vielfältiges Engagement. Mir persönlich ist es ganz wichtig, dass wir diese Unterstützung auch in Zukunft leisten werden. Denn der unermüdliche Einsatz der Engagierten trägt ganz wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Dafür gebührt Allen unser großer Dank!“