Der IVW verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zweck des IVW ist die Förderung der Berufsbildung und die Förderung der Mildtätigkeit.
Der Zweck des IVW wird durch folgende Aktivitäten verwirklicht:
a.) Psychologische Beratung zur Förderung der psychischen Gesundheit und Resilienz von Menschen mit seelischer Hilfsbedürftigkeit (Lebenskrisen) oder in finanzieller Notlage;
b.) Angebote zur Fortbildung und Weiterbildung für psychosoziale Berater/Therapeuten in Form von Seminaren, Vorträgen, Workshops und Intervisionen/Supervisionen;
c.) Öffentlichkeitsarbeit.