Wanderwegewart
Tätigkeiten des Ortswegewartes von Albernau Ein Aushängeschild für jeden Ort ist die Markierung der Wanderwege. Diese hat den Zweck, sowohl den fremden, als auch den einheimischen Wanderern, die Landschaft in ihrer Eigenart und Schönheit zugänglich zu machen. Die Markierung von Wanderwegen ist aktiver Naturschutz, denn dadurch werden genügend große Freiräume für die Pflanzen- und Tierwelt geschaffen. Zu den Aufgaben des Wegewartes gehört die Sichtung der Dokumentation über die vorhandenen Wegweiser, Informationstafeln und Leiteinrichtungen. Weiterhin muss er sich mit den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine vertraut machen, um die vorgeschriebenen einheitlichen Richtlinien in seinem Gebiet anwenden zu können. Er wird an den vom Hauptwegewart anberaumten Treffen teilnehmen. Laufende Kontrollen der angebrachten Leiteinrichtungen sind erforderlich, da es durch natürlichen Verschleiß, Beschädigungen durch Forst- oder Landwirtschaft und leider auch Vandalismus immer genügend Arbeit im festgelegten Bereich gibt. Unerläßlich für den Wegewart ist der Kontakt zu den Grundstückeigentümern, dem Förster und dem Ortschaftsrat.
Projektbeginn | 29.10.2014 |
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Projektdauer | unbegrenzt |
Ort | Albernau |
Wochenstunden | egal |
Anzahl der Freiwilligen | 1 |
Engagementbereich | Umwelt, Natur, Denkmalpflege |
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